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Gesundheitsförderung und Prävention sind wichtige Bestandteile der nachhaltigen Schulentwicklung und Erziehungsarbeit am Wilhelm-Gymnasium. Unsere Schülerinnen und Schüler lernen, Verantwortung für ihre eigene physische, psychische und mentale Gesundheit sowie die Gesundheit anderer zu übernehmen. Respekt und Wertschätzung, Beteiligung und Verantwortung sind prägende Bestandteile unserer Schulkultur und beeinflussen das Schulklima und die Schulkultur positiv.

Die Themen und Handlungsfelder zur schulischen Gesundheitsförderung und Prävention werden z. T. nicht eigens als solche kenntlich gemacht, sondern sind in den Unterricht der Fächer und in das Schulle-ben alters- und zielgruppengerecht integriert (vgl. Konzept zur Suchtprävention, Gewaltprävention) und Medienprävention (vgl. Medienkompetenztraining).

Das Präventionskonzept des Wilhelm-Gymnasiums wird jährlich reflektiert und weiterentwickelt.

1. Grundsätze/Ziele

Ziele der Präventionsmaßnahmen sind die Vermeidung oder Beendigung gesundheitsschädigender Konsum- und Verhaltensformen sowie die Verhinderung von Sucht. Damit kann schulische Gesundheitsförderung keine sporadische, isolierte und nur auf Informationsvermittlung ausgerichtete Einzelmaßnahme sein. Einmalige Aktionen können zwar Anstöße geben, aber nur eine langfristige, kontinuierliche und ganzheitliche Präventionsarbeit ist zielführend. Gesundheitsförderung ist damit umfassende Aufgabe aller Unterrichtsfächer, wobei eine Präventionsmaßnahme nicht unbedingt diesen Namen erhält und für die Betroffenen auch nicht immer kenntlich gemacht wird.

In der Suchtprävention hat es sich als sinnvoll erwiesen, die Förderung von Selbstwirksamkeit und die Entwicklung von Lebenskompetenz in das Zentrum der Maßnahmen zu stellen. Selbstwirksamkeit, die das Vertrauen in die persönlichen Kompetenzen, Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu meistern, bezeichnet, wird durch die Gestaltung einer Lernumwelt gefördert, die eigene Erfolgserfahrungen und die Beobachtung von erfolgreichen Verhaltensmodellen möglich macht. Jede Förderung sozialer, kommunikativer und Team-Kompetenzen führt zur Erweiterung der Lebenskompetenzen, wie z. B. Selbstwahrnehmung, Empathie, kreatives und kritisches Denken, Entscheidungs- und Problemlösefähigkeit, Gefühls- und Stressbewältigung, Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit.

Dabei eröffnet die Wahrnehmung persönlicher Handlungskompetenzen Handlungsoptionen, fördert die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung und führt zu einer angemessenen Bewältigung von Alltagsbelastungen und entwicklungstypischen Anforderungen, sodass die Schüler nicht auf Risikoverhalten zurückgreifen müssen.

Vorrangige Ziele der Präventionsarbeit in der Schule sind daher:

  • solche Einstellungen und Handlungsmöglichkeiten zu fördern, die zur konstruktiven Lösung alltäglicher Lebensprobleme wie auch zur Bewältigung schwieriger Existenzfragen beitragen, ohne dass auf den Konsum von Suchtmitteln ausgewichen wird;
  • sich widersetzen zu können, wenn in besonderen Situationen durch ein unmittelbares Angebot von Drogen zu einem Suchtverhalten ermuntert wird;
  • ein Gesundheitsverhalten zu entwickeln, dass auf dem Bewusstsein der Verantwortung gegenüber dem eigenen Körper, der eigenen geistig-seelischen Entwicklung und dem unmittelbaren sozialen Umfeld beruht.

 Daraus resultieren

  • der völlige Verzicht auf illegale Drogen;
  • der selbstkontrollierte Umgang mit legalen Suchtmitteln (z. B. ein bestimmungsgemäßer Gebrauch von Medikamenten mit Suchtpotential);
  • kritische Aufmerksamkeit bezüglich jener Verhaltensweisen, die zu einer stoffungebundenen Sucht führen können.

Das Thema „Sucht- und Drogenprävention“ soll mindestens einmal im Schuljahr auch in der Gesamtkon-ferenz behandelt werden mit dem Ziel, die präventive Arbeit in Schule und Unterricht zu verbessern.

2 Umsetzung des Präventionsgedankens

2.1 Allgemeine Maßnahmen zur Förderung der Selbst- und Lebenskompetenzen

Diese Maßnahmen sind an kein spezielles Unterrichtsfach gebunden und meist nicht explizit als Präven-tionsmaßnahme erkennbar. Im Folgenden sind die wesentlichen präventionsfördernden Merkmale unserer Schule genannt (s. a. „Schule → Schulprogramm → Gewaltprävention“).

  • Klassenlehrerprinzip: Eine Klasse wird von einem Klassenlehrer/einem Klassenlehrerteam über einen längeren Zeitraum begleitet. Dadurch ergibt sich eine tragfähige, stabile und verlässliche Beziehung zwischen Lehrern und Schülern, so dass ein kurzer Weg der Ansprache bei allen individuellen Anliegen möglich ist. Er hält ebenfalls engen Kontakt mit den Eltern: individuell, auf Elternabenden oder Elternsprechtagen.
  • Verfügungsstunde: Alle Klassen von Jahrgang 5 bis Jahrgang 10 haben durchgängig eine Verfügungsstunde (Klassenlehrerstunde) pro Woche. Die Verfügungsstunde dient der Unterstützung positiver Gruppenprozesse und der Klassenorganisation. Ein zunehmend von Schülern selbstorganisierter Klassenrat wird seit dem Schuljahr 2015/16 in Jahrgang 5 und in einzelnen Klassen anderer Jahrgänge von der Sozialpädagogin oder dem Klassenlehrerteam eingeführt.
  • Riten und Regeln: Eine wichtige Rolle im Schulalltag spielt auch das Einführen und konsequente Einhalten von Riten und Regeln in der Klasse und in der Schule. Durch eine intensive Einführung in die neue Schule und durch die Gelegenheit, wöchentlich in der Verfügungsstunde gemeinsame Verabredungen zu treffen, wird die Einhaltung von Regeln zeitnah und unter aktiver Verantwortungsübernahme durch Schülerinnen und Schüler besprochen und eingeübt.
  • Schulung der Schülersprecher: Alle neugewählten Schülersprecher der Sek. I werden jahrgangsweise vom SV-Beratungslehrer und vom Schülerrat geschult. In dieser Schulung geht es nicht nur um die Aufgaben eines Schülersprechers, sondern auch um das Auftreten vor der Klasse und die Zusammenarbeit mit den Lehrern im Hinblick auf die Interessenvertretung der Schüler.
  • Dienste: Die Schülerinnen und Schüler wirken aktiv an der Gestaltung des Schullebens mit. Sie übernehmen Verantwortung und tragen dazu bei, den Schulalltag für alle angenehm zu gestalten. Zu ihren Aufgaben zählen u.a. Schließdienst, Mensadienst, Büchereidienst, Sanitätsdienst und Klassendienst. Am Ende des Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler für ihr Engagement im Rahmen einer Feierstunde des Jahrgangs ausgezeichnet.
  • Medienkompetenz-Training: In den Jahrgängen 5-7 werden unsere Schülerinnen und Schüler nicht nur an die kritisch-konstruktive Nutzung elektronischer Medien herangeführt, sondern sie werden auch mit der verantwortlichen Gestaltung medialer Kommunikation vertraut gemacht (s.a. „Schule → Schulprogramm → Medienkompetenz-Training“). (Jg. 5: Grundlagen im Umgang mit dem Internet (FG Informatik); Jg. 6 und Jg. 7: Vertiefung der Kenntnisse und spezielle Schulung im Umgang mit sozialen Netzwerken, kritische Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken im Netz in Kooperation mit externen Partnern)
  • Förder- und Forderprogramme beginnen in Klasse 5 und werden in Absprache und in Zusammenarbeit mit dem Klassenteam von Fachlehrern vorgenommen. Im Sinne einer Prävention kann jede und jeder das Gefühl entwickeln, unterstützt zu werden und seine Kompetenzen zu erweitern (s.a. „Schule → Schulprogramm)
  • Beratung: Am WG gibt es eine Beratungslehrerin, einen Beratungslehrer und eine Sozialpädagogin, mit denen die Schülerinnen und Schüler vertraulich über individuelle Anliegen sprechen können (s.a. „Schule → Personen → Beratung-Übersicht“ und „Schule → Schulprogramm → Beratung“). Bei Bedarf führen die Beratungslehrer und die Sozialpädagogin Gespräche mit Schulklassen oder Schülergruppen und unterstützen gruppendynamische Prozesse. Darüber hinaus bietet die Sozialpädagogin Einheiten für Klassen zum Kennenlernen, zur Kommunikation und zur Teamarbeit an.
  • Konfliktschlichter: Konfliktschlichter sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 10-12, die in einer AG gelernt haben, Klärungsgespräche zu führen (s.a. „Schule → Personen → Beratung-Übersicht“ und „Schule → Schulprogramm → Mediation“)Sie stehen für Vermittlungsgespräche bei Streitigkeiten in Klasse 5-7 bereit. Bis zu 17 Freiwillige haben die Möglichkeit sich in Mediation schulen zu lassen. Das ist eine Methode zur Konfliktlösung mit Hilfe einer neutralen Person, dem Mediator oder Konfliktlotsen. Nach der Ausbildung vermitteln sie in Streitsituationen an unserer Schule und arbeiten eng mit der Sozialpädagogin zusammen. Parallel dazu gibt es derzeit vier Kolleginnen und Kollegen, die als Mediatoren ausgebildet sind und eigene Sprechzeiten anbieten.
  • Mediation: Zwei ausgebildete Schulmediatorinnen bieten Vermittlung in Konflikten zwischen Schülerinnen und Schülern untereinander oder bei Problemen in der Kommunikation zwischen Schülern und Lehrkräften, Lehrkräften und Eltern oder auch Lehrkräften untereinander (s.a. „Schule → Personen → Beratung-Übersicht“ und „Schule → Schulprogramm → Mediation“).
  • Mobbing-Interventions-Team: Das Mobbing-Interventions-Team informiert die Schulgemeinschaft über das Thema „Mobbing“, berät und handelt in Fällen von Mobbing unter Schülerinnen und Schülern an unserer Schule und führt Klassentrainings durch, um die Situation von Mobbing-Opfern zu verbessern und um Mobbing zu beenden (s.a. „Schule → Personen → Beratung-Übersicht“ und „Schule → Schulprogramm → Mobbing“).
  • Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen: Die Schule pflegt die konzeptionelle und fallbezogene Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst der Landesschulbehörde, mit Beratungsstellen, mit weiteren Hilfeeinrichtungen und mit der Polizei.
  • AG-Angebot: Unser vielfältiges AG-Angebot ist ebenso bedeutsam. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler Bereiche ihres Interesses und ihrer Stärke wählen. Es gibt auch Schülerinnen und Schüler, die eigene AGs anbieten und auch in einigen jahrgangs-übergreifenden AGs übernehmen Schüler Verantwortung für andere und geben ihr Wissen weiter (s.a. „Angebote → AGs).
  • Die üblichen außerunterrichtlichen Angebote wie erlebnispädagogische Klassenfahrten, Exkursionen, Wandertage usw. mit der Gelegenheit, persönliche Bindungen zu festigen, sind selbstverständlich.

Willkommensmaßnahmen für den Jahrgang 5 (s.a. „Schule → Schulprogramm → Begleiteter Übergang der Grundschülerinnen und Grundschüler zum Wilhelm-Gymnasium“)

  • Einführungstage: In den ersten Schultagen haben die neuen Schülerinnen und Schüler nur bei dem Klassenlehrerteam Unterricht. Die Tage gelten dem gegenseitigen Kennen-lernen und dem der Schule sowie der geltenden Regeln (Schulordnung).
  • Patenschülerinnen und Patenschüler: Vor allem während der ersten Zeit, aber auch im gesamten Schuljahr 5 helfen Patenschülerinnen und -schüler aus höheren Jahrgängen bei allen kleinen und großen Anliegen und sind verlässliche und kompetente Ansprechpartner.
  • Eigene Schulfeste: Zu Beginn des Schuljahres finden das Sportfest und das Begrüßungsfest der Schule für die Jahrgänge 5 bis 7 statt. Für unsere 5. Klassen organisiert die SV ein Rosenmontagsturnier. Hier bieten sich zahlreiche Gelegenheiten, Mitschülerinnen und Mitschüler aus der eigenen wie auch aus anderen Klassen und Jahrgängen näher kennenzulernen und die Klassengemeinschaft zu stärken.
  • Methodenkompetenz-Training: Innerhalb der ersten Wochen beginnt das Methodenkompetenz-Training, das den Schülerinnen und Schülern hilft, ihren Schulalltag sinnvoll zu organisieren und im Unterricht erfolgreich mitzuarbeiten. Dieses Training ist Teil des schuleigenen Curriculums Methodenlernen, das auch in den höheren Jahrgängen umgesetzt wird.
  • Elternsprechtag im November: Neben den Elternsprechtagen für alle zu Beginn des 2. Halbjahres gibt es im November Elternsprechtage nur für den Jahrgang 5, der die individuelle Lernentwicklung auf der Grundlage der Ergebnisse der pädagogischen Dienstbesprechungen und das Gelingen des Übergangs von der Grundschule zum Thema hat.
  • Klassenfahrt: Alle Klassen fahren in Jahrgang 5 oder 6 auf Klassenfahrt, meist mit erlebnispädagogischem Schwerpunkt, um die Klassengemeinschaft weiter zu stärken.

2.2 Maßnahmen, die an Unterrichtsfächer gebunden sind

Über die allgemeinen Maßnahmen hinaus, sind viele Aspekte der Suchtprävention in die Jahrgangscurri-cula, insbesondere in den Fächern Biologie, Werte und Normen, evangelische und katholische Religion integriert.

Beitrag des Fachs Biologie zur Gesundheitsförderung:

Schuljahrgänge 5/6:
Innerhalb der Unterrichtseinheit „Bewegungsapparat des Menschen“ werden die Themen gesunder Rücken und gesunder Fuß behandelt. Im Rahmen dieser Einheit werden Übungen zur Gesunderhaltung von Rücken und Fuß durchgeführt und das richtige Tragen und Packen der Schultasche bzw. anderer schwererer Gegenstände thematisiert. Des weiteren bietet das „Therapiezentrum Schlosscarree“ Rückengymnastik für Schüler an.
Körperhygiene, das Kondom als Verhütungsmittel, Veränderungen in der Pubertät sind Inhalte der Unterrichtseinheit „Der Körper verändert sich“. Die braunschweiger Jugendberatungsstellen, die Frauenarztpraxis Dr. Burgdorff und die Universität Braunschweig bieten im Rahmen dieser Thematik Fragerunden an.

Schuljahrgang 8:
Gesunde Ernährung und der Zusammenhang zwischen Energiebedarf, Energieaufnahme und Körpergewicht werden im Rahmen der Unterrichtseinheit „Verdauung“ behandelt.

Schuljahrgang 9:
In der Unterrichtseinheit „Sexualerziehung“ werden Verhütungsmittel und sexuell übertragbare Erkrankungen thematisiert.

Schuljahrgänge 10:
Im 10. Schuljahr werden Vor- und Nachteile des Impfens im Rahmen der Immunbiologie diskutiert.

 

Beitrag des Fachs Biologie zur Suchtprävention:

Schuljahrgang 8:
In Anknüpfung an die Unterrichtsinhalte „Atmung“ und „Blutkreislauf und Herz“ des Biologieunterrichts wird das Thema Rauchen behandelt. Zu diesem Thema gibt es vom Gesundheitsamt in Braunschweig folgende Angebote:

  • „Rauchen kann tödlich sein!“ Braunschweiger Ärzte berichten
  •  „Be Smart – don’t Start“ Wettbewerb mit dem Ziel, dass möglichst keine Schülerinnen und Schüler den Einstieg ins Rauchen finden.
  •  „Rauchfrei dabei“, Veranstaltung des Gesundheitsamtes, die neben einer Aufklärung zu Folgen des Rauchens auch Interaktionsspiele zum Üben des „Nein-Sagens“ bietet.

Die Organisation obliegt den jeweiligen Biologielehrerinnen und -lehrern in Absprache mit dem Klassenlehrerteam.

Schuljahrgänge 9-10:
Die Wirkung von Drogen auf das Nervensystem ist Inhalt des Biologieunterrichts des 9. Schuljahrgangs. Ausgehend hiervon sollen Alkohol und illegale Drogen im Vordergrund eines Suchtpräventionsprojektes stehen, das die Biologielehrerinnen und -lehrer der jeweiligen Klassen möglichst in Absprache mit den Religions-, WuN- und/oder Klassenlehrerinnen und -lehrern auswählen und betreuen. Die verschiedenen Braunschweiger Angebote zur Alkoholprävention sind im Alkohol-Aktions-Programm der Stadt Braunschweig enthalten (s. Kontaktadressen). Zur Cannabisprävention haben Polizei, Drogenberatungsstelle und Gesundheitsamt das „Planspiel Cannabis“ entwickelt.

Beitrag der Fächer evangelische und katholische Religionslehre zur Suchtprävention:
Schuljahrgänge 7-12:
Ausdrücklich wird das Thema „Suchtprävention“ im evangelischen und katholischen Religionsunterricht im achten Schuljahr behandelt. Unter der thematischen Überschrift „Identität und Glück“ werden Aspekte des Begriffspaares „Sehnsucht und Sucht“ aus verschiedenen Blickwickeln betrachtet (vgl. schuleigene Curricula, Jg.8). Im Zentrum steht dabei die Frage nach der Sinnstiftung des eigenen Lebens, so dass es insbesondere auch um suchtfördernde Strukturen geht. Darüber hinaus liegt der Fokus nicht nur auf Drogen, sondern auch auf anderen Formen von Sucht wie „Magersucht“ oder „Computersucht“. Erarbeitet werden auch Möglichkeiten des „Verzichts“, z.B. hinsichtlich der Aktion „7 Wochen ohne“ in der Passionszeit zwischen Aschermittwoch und Ostersonntag.

Der Gedanke des „Verzichts“ als Möglichkeit christlicher Lebensführung wird bereits in Klasse 7 im Rahmen der Thematik „christliches Leben vom Mittelalter bis zur Reformation“ – etwa im Blick auf mönchisches Leben oder die Beschäftigung mit der Lebensführung Franz von Assisi – vorbereitet (vgl. schuleigene Curricula, vgl. Jg.7).

Beide Themenaspekte werden wiederum in den Religionskursen des dritten Kurshalbjahrs der Oberstufe (vgl. schuleigene Curricula, Jg.12) thematisiert, hier werden im Rahmen des Kurshalbjahrthemas „Was ist der Mensch? – Anthropologie und Ethik“ zentrale Aspekte des christlichen Freiheitsverständnisses thematisiert.

Beitrag des Fachs Politik zur Suchtprävention:

Schuljahrgang 9:
Im Rahmen des Unterrichtsinhaltes „Zivil- und Strafrecht“ wird in Zusammenarbeit mit den Präventions-beauftragten der Polizei die Veranstaltung „Zivil- und strafrechtliche Folgen einer Drogen- oder Trunken-heitsfahrt“ durchgeführt.

Beitrag des Fachs Werte und Normen zur Suchtprävention:

Schuljahrgang 5

  • Innerhalb des Leitthemas „Umgang mit Erfolg und Misserfolg“ werden „Auswirkungen“ und Bedingungen“ von Erfolg und Misserfolg untersucht sowie „Strategien für den Umgang mit eigenem und fremdem Erfolg bzw. Misserfolg“ entwickelt.
  • Innerhalb des Leitthemas „Zukunftswünsche und Zukunftsängste“ werden „individuelle und gesellschaftliche Zukunftswünsche“ beschrieben und „Kriterien für glückliches Leben“ diskutiert. Außerdem wird erläutert, „aus welchen Gründen Idole und Vorbilder für das eigene Leben von Bedeutung sind“.
  • Innerhalb des Leitthemas „Regeln für das Zusammenleben“ werden „mögliche Folgen von Regelverletzungen“ bewertet.

Schuljahrgang 8

  • Innerhalb des Leitthemas „Sucht und Abhängigkeit“ werden „verschiedene Suchtformen“ beschrieben, „mögliche Ursachen und Auswirkungen von Süchten“ erläutert, „Möglichkeiten und Grenzen der Drogenprävention“ erörtert und „Strategien, um Gefährdungen selbst- und realitätsbewusst zu begegnen“, entwickelt.

Schuljahrgang 9

  • Innerhalb des Leitthemas „Entwicklung und Gestaltung von Identität“ wird „die Bedeutung von Krisen als Wendepunkte“ erläutert, und es werden „Lösungswege dar[gestellt]“. Außerdem werden „individuelle und gesellschaftliche Wandlungen von Glücksvorstellungen“ untersucht.

Die konkrete Gestaltung obliegt dem Fachlehrer. Details regelt das schuleigene Curriculum.

 

3. Kontaktadressen

Im Alkohol – Aktions – Programm des Arbeitskreises Suchtprävention, das von der Stadt Braunschweig, dem Gesundheitsamt und der Gesundheitsplanung im Sozialreferat herausgegeben wurde (www.braunschweig.de /leben/gesundheit/Alkohol-Aktions-Programm_Flyer.pdf), sind verschiedene Angebote zur Alkoholprävention in Braunschweig zusammen getragen. Dort finden sich Präventionsangebote für Schulklassen, Tipps für erlebnispädagogische Angebote in und um Braunschweig und Angebote für suchtgefährdete Jugendliche.

 

Kooperationspartner:

Gesundheitsamt Stadt Braunschweig

Doris Freudenstein
Hamburger Straße
Tel. 0531/470-7004

www.braunschweig.de/leben/
gesundheit/gesundheitsfoerderung.html

Drobs Jugend- und Drogenberatung
Ansprechpartnerin: Petra Bunke
Kurt-Schumacher-Straße 26
38102 Braunschweig
Tel. 0531 / 220 900

www.paritaetischer-bs.de

Jugendberatung Mondo X
Paul-Jonas-Meier-Str. 42
0531 / 377 374

www.mondo-x.de

Lukas-Werk
Gesundheitsdienste GmbH
Peter-J.-Krahe-Str. 11
38102 Braunschweig
0531 / 8892062

www.lukas-werk.de

Präventionsteam Polizeiinspektion Braunschweig
Münzstr. 1
38100 Braunschweig
Jens Weidemann, 0531 – 4763263

Jugendberatung bib
Holger Barkhaus
Domplatz 4
38100 Braunschweig

www.jugendberatung-bib.de

Therapie Schlosscarree
Ritterbrunnen 7
Tel.: 1218511www.therapie-schlosscarree.de
TU-Braunschweig
www.sicher-verliebt.de
Frauenarztpraxis Dr. Burgdorff
Leonhardstr. 55
Tel.: 220990

 

Besondere Projektangebote:

  • Projekt „KlarSicht – Mitmach-Parcours zu Alkohol und Tabak“
    Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, www.klarsicht.bzga.de
  • Projekt „Tom und Lisa“ zur Alkoholprävention, Gesundheitsamt Braunschweig
  • Anti-Raucher-Wettbewerb „Be smart, don’t start“
    IFT (Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung, Kiel), www.besmart.info
  • Cannabis-Planspiel für Schülerklassen des 8. bzw. 9. Jahrgangs
    Ansprechpartner:
  • Petra Bunke, Drogenberatungsstelle (drobs), 0531-220900
  • Doris Freudenstein, Gesundheitsamt, 0531-4707004
  • Ralf Metschulat, Polizei, 0531-4762231

 

Stand: 08.03.2017[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]