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Für die Eingangsklassen benennt der Schülerrat in Zusammenarbeit mit der Schulsozialpädagogin zwei oder drei Schülerinnen und Schüler pro Klasse als Patenschülerinnen bzw. Patenschüler.

Patenschaft, das bedeutet

  • Ansprechpartner/in für eine 5. Klasse sein,
  • den Fünftklässlern beim Eingewöhnen und Zurechtfinden in der neuen Schule helfen ,
  • das Gemeinschaftsgefühl der Klasse stärken,
  • Unternehmungen mit der Patenklasse organisieren,
  • Vertrauensperson und ein Vorbild für die Jüngeren sein,
  • eine ehrenamtliche Tätigkeit engagiert ausfüllen.

Die Patenschülerinnen und Patenschüler werden von der Sozialpädagogin ausgebildet und während ihrer Tätigkeit unterstützt.
In diesem Kontext finden Seminare und Supervisionen statt.
Beratungslehrerin/Beratungslehrer und Mediatorinnen/Mediatoren sind eingebunden.

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